![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() DienstleistungenFörderung der Modernisierung von Wohnraum (KfW-Programm)Wenn Sie Wohngebäude modernisieren beziehungsweise Maßnahmen zur CO2-Minderung durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel aus dem KfW-Programm "Wohnraum Modernisieren" in Anspruch nehmen. Es gibt insgesamt drei Varianten des Programms:
Sie können einen Kredit aus dem Programm "Wohnraum Modernisieren" sowohl mit anderen KfW-Darlehen (insbesondere "Wohnungseigentumsprogramm" und "CO2-Gebäudesanierungsprogramm") als auch mit Fördermitteln anderer öffentlicher Haushalte (z.B. Kredite, Zulagen, Zuschüsse) kombinieren. Voraussetzung dafür ist, dass die Gesamtsumme der Fördermittel die Höhe der Aufwendungen nicht übersteigt. Die L-Bank hat in ihrem Online-Auftritt sowohl häufig gestellte Fragen mit den dazugehörigen Antworten als auch einen Flyer zum Thema "Wohnraum Modernisieren" zum Download bereitgestellt. Zuständig:
Voraussetzung:Sie erhalten den Kredit nur für Modernisierungsmaßnahmen von Wohngebäuden beziehungsweise von Wohn-, Alten- und Pflegeheimen (ausgeschlossen sind Wochenend- sowie Ferienhäuser). Folgende Personengruppen können einen Kredit beantragen:
Maßnahmen im Rahmen des ÖKO PLUS-Programms dürfen nur von Fachfirmen ausgeführt werden und müssen die Anforderungen der Energiesparverordnung erfüllen. Ablauf:Als Privatperson müssen Sie vor Beginn der Investition einen Antrag bei Ihrer Hausbank stellen. Dafür benötigen Sie ein Formular, das Sie entweder von Ihrer Hausbank oder bei der KfW zum Download erhalten. Für die Kredite sind bankübliche Sicherheiten vorzuweisen. Form und Umfang der Sicherheiten werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen Ihnen und Ihrer Hausbank festgelegt. Als Vertreter öffentlich-rechtlicher Rechtsträger müssen Sie sich direkt an die KfW-Bank wenden. Der Darlehensantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden, das heißt, vor dem Abschluss eines Kaufvertrages und vor dem ersten verbindlichen Auftrag. Unterlagen:Als Privatperson müssen Sie das Antragsformular Nummer 141660 ausfüllen. Als öffentlich-rechtlicher Antragsteller nutzen Sie bitte den Antragsvordruck Nummer 141833. Weitere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen können Sie dem Merkblatt "Wohnraum Modernisieren – STANDARD und ÖKO-PLUS" entnehmen. Als Programmnummer ist anzugeben:
Frist:Die Kreditlaufzeit beträgt zwischen zehn und 30 Jahren, davon sind zwei (Kreditlaufzeit: zehn Jahre) bis fünf Jahre (Kreditlaufzeit: 30 Jahre) tilgungsfrei. Im Rahmen des ÖKO PLUS-Programms müssen Sie die jeweils abgerufenen Kreditbeträge innerhalb von drei Monaten vollständig für die jeweiligen Maßnahmen nutzen. Als Privatperson müssen Sie bei Ihrer Hausbank innerhalb von neun Monaten nachweisen, wie Sie die Mittel verwendet haben, öffentlich-rechtliche Kreditnehmer müssen diesen Nachweis direkt bei der KfW-Bank vorlegen. Kosten:Der Darlehenshöchstbetrag liegt bei 100.000 Euro (STANDARD-Basisförderung) beziehungsweise 50.000 Euro (ÖKO-PLUS) je Wohneinheit. Der Finanzierungsanteil kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Die Auszahlung beträgt 96 Prozent des Darlehensbetrages. Die aktuellen Zinssätze finden Sie bei der KfW in der Konditionenübersicht. Der KfW-Kredit kann in einer Summe oder in vier Teilbeträgen abgerufen werden. Sonstiges:Das Merkblatt "Wohnraum Modernisieren – STANDARD und ÖKO-PLUS" gibt einen Überblick über beide Programme.
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