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Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Schwerbehinderte Menschen, also Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 Prozent, können vorzeitig Altersrente beantragen, wenn sie 35 anrechnungsfähige Versicherungsjahre nachweisen.

Die Altersgrenze bei dieser Altersrente ist bis Ende 2003 stufenweise von 60 auf 63 Jahre angehoben worden. Die Rente kann aber weiterhin ab Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch genommen werden, wenn Rentenminderungen in Kauf genommen werden (0,3 Prozent der Rente für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme). Die Rentenminderung wirkt über die gesamte Laufzeit der Rente und auch gegebenenfalls für eine spätere Hinterbliebenenrente.

Das Vorliegen von Schwerbehinderung und der Grad der Behinderung (GdB) werden von den Landratsämtern (früher: Versorgungsämtern) in Baden-Württemberg auf Antrag festgestellt.

Für Versicherte, die bis zum 16. November 1950 geboren sind und am 16. November 2000 bereits schwerbehindert, berufs- oder erwerbsunfähig waren, ist weiterhin die Altersgrenze von 60 Jahren maßgebend.

Sie können wählen, ob Sie die Altersrente als Voll- oder als Teilrente (ein Drittel, die Hälfte oder zwei Drittel der Vollrente) beziehen möchten.

Neben dieser Altersrente darf bis zum vollendeten 65. Lebensjahr nur beschränkt hinzuverdient werden. Die Hinzuverdienstgrenze bei Bezug einer Vollrente beträgt derzeit 350 Euro brutto monatlich (Stand: 1. Januar 2006). Die Hinzuverdienstgrenzen bei Bezug einer Teilrente unterscheiden sich je nach Höhe des zuletzt erzielten Verdienstes, nach Art der Teilrente und darin, ob Sie in einem alten oder neuen Bundesland dazuverdienen.

Nähere Informationen zu den Hinzuverdienstgrenzen finden Sie auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung.

Zuständig:

der zuständige Rentenversicherungsträger

Voraussetzung:

Um eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu erhalten, müssen Sie

  • das 60. Lebensjahr vollendet haben (um die Altersrente ohne Abschläge beziehen zu können das 63. Lebensjahr),
  • bei Beginn der Rente zu mindestens 50 Prozent behindert sein und
  • die allgemeine Wartezeit von 35 Jahren erfüllen (das heißt über 35 anrechnungsfähige Versicherungsjahre verfügen).

Ablauf:

Wie alle Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird auch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen nur auf Antrag gezahlt. Für den Antrag sollten Sie den dafür vorgesehenen Vordruck verwenden, damit das Verfahren beschleunigt wird. Alle Formulare finden Sie auf den Formularseiten der Deutschen Rentenversicherung.

Sie können den Antrag aber auch formlos stellen und mit der Post schicken.

Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen benötigen, können Sie sich an die Versichertenberater der Rentenversicherungsträger oder an Auskunfts- und Beratungsstellen wenden.

Einreichen können Sie Ihren Antrag direkt beim zuständigen Rentenversicherungsträger, aber auch bei den Versicherungsämtern, den Gemeindeverwaltungen und bei den gesetzlichen Krankenkassen.

Wird Ihr Antrag anerkannt, überweist der Renten Service der Deutschen Post AG im Auftrag des Rentenversicherungsträgers die Rente monatlich auf das im Rentenantrag angegebene Konto (gegebenenfalls nach Abzug eines Eigenanteils zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner).

Änderungen der Anschrift oder Bankverbindung sollten Sie unverzüglich dem Renten Service der Deutschen Post AG mitteilen (Vordrucke bei jeder Postfiliale), damit die Rente pünktlich ausgezahlt werden kann. Der Renten Service meldet die Daten automatisch an die Rentenversicherung weiter.

Sie können Ihre Rente auch auf das Konto einer anderen Person überweisen lassen (wenn Sie z.B. kein eigenes Konto haben). Dafür ist es aber notwendig, dass der Kontoinhaber im Rentenantrag seine Einwilligung gibt.

Bei rechtzeitiger Antragstellung wird die Rente ab dem Ersten des Kalendermonats, mit dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, ausgezahlt.

Unterlagen:

  • Antrag (alle Formulare finden Sie auf den Formularseiten der Deutschen Rentenversicherung)
  • Nachweise über Zeiten, die im Versicherungsverlauf nicht erfasst sind, beispielsweise:
    • Geburtsurkunde/Heiratsurkunde
    • Aufrechnungsbescheinigungen
    • Nachweise über Ausbildungszeiten
    • Nachweise über Arbeitslosigkeit
    • Nachweise über Krankheitszeiten

Frist:

Um die Rente ab dem Kalendermonat, in dem Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, ausgezahlt zu bekommen, müssen Sie Ihren Antrag innerhalb der ersten drei Kalendermonate, nachdem Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, stellen.

Stellen Sie den Antrag erst nach Ablauf dieser drei Kalendermonate, beginnt die Rentenleistung erst mit dem Antragsmonat.

Wenn Sie einen nahtlosen Übergang zwischen Beschäftigung und Rente möchten, sollten Sie Ihren Antrag bereits mindestens drei Kalendermonate vor Erreichen des Anspruchsalters stellen.

Kosten:

Die Renten wegen Erwerbsminderung werden aus allen bis zum Eintritt der Erwerbsminderung zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten errechnet.

Die Höhe der Altersrente richtet sich nach der Höhe der Arbeitsentgelte oder Arbeitseinkommen während des Versicherungslebens und wird nach einem bestimmten System berechnet.

Näheres zur Berechnung der Höhe der Altersrente finden Sie auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung.

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Kontakt

Gemeindeverwaltung Magstadt | Marktplatz 1 | 71106 Magstadt | Fon: 07159/9458-0 | Fax: 07159/9458-65 | info@magstadt.de
 

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