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Öffentliche Bekanntmachung über die Aufstellung des Umlegungsplanes "Östlich der Bahnhofstraße IV"

Artikel vom 15.04.2010


Gemeinde Magstadt
Gemarkung Magstadt

Umlegung „Östlich der Bahnhofstraße IV“


B e k a n n t m a c h u n g
über die Aufstellung des
Umlegungsplanes



1. Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplanes nach § 66 BauGB

Der Umlegungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.02.2010 die Aufstellung des Umlegungsplanes nach § 66 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 31.Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), beschlossen.

Im Umlegungsgebiet liegen folgende Flurstücke der Gemarkung Magstadt:

645 (hiervon eine Teilfläche mit ca. 456qm), 645/1 (hiervon eine Teilfläche mit ca. 185qm), 646 (hiervon eine Teilfläche mit ca. 288qm), 647 (hiervon eine Teilfläche mit ca. 179qm), 648 (hiervon eine Teilfläche mit ca. 10qm), 725 (hiervon der südliche Teil mit ca. 864qm), 726, 727, 728, 729, 730 (hiervon der nordwestliche Teil mit ca. 1293qm), 731 (hiervon der südwestliche Teil mit ca. 399qm), 732, 733, 734, 735 (hiervon der nordwestliche Teil mit ca. 2200qm), 736 (hiervon der nördliche Teil mit ca. 13qm), 737 (hiervon der nördliche Teil mit ca. 24qm), 742 (hiervon der nördliche Teil mit ca. 260qm), 743 (hiervon der nordwestliche Teil mit ca. 3309qm), 744, 745, 746 (hiervon der nordöstliche Teil mit ca. 296qm), 749 (hiervon eine Teilfläche mit ca. 334qm), 758/2 (hiervon der westliche Teil mit ca. 427qm)

Dem Umlegungsplan liegt der am 4.12.2009 in Kraft getretene Bebauungsplan „Östlich der Bahnhofstraße IV“, Gemarkung Magstadt, zu Grunde.
Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis für die Ordnungsnummern 1 - 18.

2. Einsichtnahme in den Umlegungsplan nach § 69 BauGB

Der Umlegungsplan kann ab 08.03.2010 bis zum Abschluss des Umlegungsverfahrens, d.h. bis zur Berichtigung des Grundbuchs, im Bürgermeisteramt Magstadt, Marktplatz 1, 71106 Magstadt, Zimmer 10 während der Dienststunden von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

3. Zustellung von Auszügen aus dem Umlegungsplan

Den Beteiligten wird nach § 70 Abs. 1 Satz 1 BauGB ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan mit Belehrung über Rechtsbehelfe nach § 211 BauGB zugestellt.

4. Ablauf der Frist für die Anmeldung von Rechten nach § 48 BauGB

Die Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses vom 19.12.2008 enthält In Ziffer III die Aufforderung zur Anmeldung von Rechten. Gemäß § 48 Abs. 2 Satz 2 BauGB ist diese Frist mit dem Tag des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplanes abgelaufen.





Magstadt, den


gez. Bürgermeister Dr. Hans-Ulrich Merz
Vorsitzender des Umlegungsausschusses

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