![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() FriedhofFriedhof Magstadt![]() Bei Todesfällen ist zur Frage der Bestattung der erste Ansprechpartner ein Bestattungsunternehmer oder der Standesbeamte. Die Bestattungs- und Kostenfragen sind in der Friedhofsatzung der Gemeinde Magstadt und der Bestattungsgebührenordnung der Gemeinde Magstadt geregelt. Konkrete Informationen über den Friedhof der Gemeinde Magstadt bekommen Sie bei Frau Wacker Fon: 07159/945826, Rathaus, Marktplatz 1, EG, Zimmer 6 Häufig nachgefragte Informationen grundsätzlicher Art sind: Personenkreis, der in Magstadt bestattet werden kannDer Magstadter Friedhof dient grundsätzlich der Bestattung von (§ 1 Friedhofsatzung)
Mehrere Bestattungen in einem GrabIn einfach tiefe Grabstellen kann nur eine Erdbestattung erfolgen, in doppelt tiefe Grabstellen zwei Erdbestattungen übereinander. Unabhängig davon können in jede Grabstelle grundsätzlich Urnen zusätzlich bestattet werden - allerdings erst, wenn die Erdbestattung für diese Grabstelle abgeschlossen ist. Auch in reine Urnengräber können grundsätzlich mehrere Urnen bestattet werden. Grabmale / Grabsteine
Kosten einer BestattungDie einzelnen Kosten sind in der Bestattungsgebührenordnung der Gemeinde Magstadt geregelt. Diese wurde zuletzt geändert zum 01.01.2007 und sieht folgende Kosten vor:
Soweit die Leistungen (Bestattungen bzw. Beisetzungen) an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ausgeführt werden müssen, erfolgt ein Zuschlag je Leistung von 50 % . Grabnutzungsgebühren
Zusätzliche Kosten fallen noch an für die Grabumrandung, die nach Material- und Arbeitsaufwand abgerechnet wird. Die Abrechnung erfolgt erst, wenn die Platten tatsächlich gelegt wurden, was in der Regel erst Wochen bis Monate nach der Bestattung passiert. RuhezeitenDie Ruhezeiten werden von der Gemeinde in der Friedhofsatzung festgelegt.
abweichend davon betragen die Ruhezeiten
Verlängerungen sind innerhalb gewisser Rahmenbedingungen möglich und müssen schriftlich bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden Anträge gibt es hier oder bei Frau Wacker Abräumen eines GrabesEin Grab wird abgeräumt, wenn
(Vordrucke gibt es hier auf der Homepage oder bei Frau Wacker, Rathaus, Marktplatz 1, EG, Zi. 6) Die Einebnung des Grabes besteht darin, das Grab in den ursprünglichen Zustand zu versetzen (vor Nutzung als Grab). Dazu gehört, dass die Bepflanzung abgeräumt wird, der Grabstein weggenommen und fachgerecht entsorgt wird sowie die Grabumrandung entfernt wird, soweit nicht noch bestehende Gräber angrenzen. Grabfundamente müssen ebenfalls entfernt werden und anschließend muss die Erde eingeebnet werden. Diese Einebnung kann von der Gemeinde durchgeführt werden oder vom Nutzungsberechtigten selbst in Auftrag gegeben werden. Wird die Einebnung von Mitarbeitern des Bauhofs durchgeführt, so wird dies nach Stundenaufwand in Rechnung gestellt. Die Einebnung kann auch von Amts wegen erfolgen, wenn ein Grab nicht mehr gepflegt wird und/oder kein Nutzungsberechtigter zu ermitteln ist. GrabpflegeGemäß der Friedhofsatzung müssen die Gräber der Würde des Ortes entsprechend hergerichtet und dauernd gepflegt werden. Beschwerden über nicht oder schlecht gepflegte Gräber können Sie an Frau Wacker richten. Bestattungsunternehmer in MagstadtStähle GmbH Firma Jürgen Bebion
Gemeindeverwaltung Magstadt | Marktplatz 1 | 71106 Magstadt | Fon: 07159/9458-0 | Fax: 07159/9458-65 | info@magstadt.de
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