![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() VerkehrsplanAktuelle Beschlusslage des GemeinderatesBeschluss vom 22.10.2002 2. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Verband Region Stuttgart den Antrag zu stellen, das Planfeststellungsverfahren zur S 60 mit der Variante "Südtangente" einzuleiten. Hierbei ist eine möglichst ortsferne Trasse zu wählen. 3. Die Planung für die Osttangente wird weitergeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten. 4. Alle weitergehenden Planungen basieren zwingend auf der raschen Realisierung der planfestgestellten B464. Deswegen wird seitens der Gemeinde Magstadt dringend an alle relevanten und beteiligten Entscheidungsträger in Kreis, Region, Land und Bund appelliert, die gemachten Zusagen zu raschen Realisierung einzuhalten und im jetzigen neuen Generalverkehrsplan festzuschreiben. 5. Sollte sich wider aller Erwartungen die Situation ergeben, dass eine B464 doch nicht in naher Zukunft realisiert werden sollte, bzw. überhaupt nicht realisiert wird, behalten wir uns vor, andere alternative Überlegungen und Planungen voranzutreiben. Beschluss vom 30.09.2003 2. die Entwurfsplanung wird auf der Grundlage der Variante 1/4 weitergeführt; hierbei sind folgende Optimierungsgesichtspunkte zu untersuchen: Bündelung mit der Hochspannungsleitung, paralleler Fuß- und Radweg, Fußgängerquerungen und Anbindung an die Oswaldstraße. Beschluss vom 15.03.2005 Variante 1: Variante 2: 1. Der Gemeinderat hält an dem am 22.10.2002 beschlossenen Verkehrskonzept mit der Variante 3-20 weiter fest. Das Ziel aller Bestrebungen ist die Entlastung des Ortskerns durch den überörtlichen Verkehr. 2. Der außerörtliche Teil der L 1189 bleibt vom Ortseingang Hölzertal bis Autobahnbrücke offen, eine Schließung dieses Teils kommt für die Gemeinde Magstadt nicht in Betracht. Der überörtliche Verkehr soll ab Ortseingang Magstadt über die im Verkehrskonzept vorgesehene neue Osttangente geführt werden. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, alle Verhandlungen, Gespräche mit dem Land, dem Verband Region Stuttgart und dem Kreis auf dieser Grundlage zu führen bzw. neu zu führen und sich beim Landesverkehrsministerium dafür einzusetzen, dass der Gemeinde Magstadt der außerörtliche Teil der L 1189 als qualifizierte Straße erhalten bleibt. 4. Der außerörtliche Teil der L 1189 steht im Rahmen des Magstadter Verkehrskonzepts nicht als Ausgleichsmaßnahme zur Verfügung. Die Verwaltung wird beauftragt: Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, mit dem Landkreis Böblingen abzuklären 1. ob er nach Fertigstellung der S 60 bzw. der Südumfahrung definitiv die Landessstraße L 1189 von der K 1006 (Bahnübergang Ihinger Straße) durchs Hölzertal bis zur Autobahnbrücke (Einmündung in die L 1188), oder 2. alternativ die L 1189 durchs Hölzertal von der Autobahnbrücke (Einmündung in die L 1188) bis zur Osttangente und über diese weiter bis zur Südumfahrung (nach Fertigstellung der Osttangente durch die Gemeinde) als Straßenbaulastträger übernehmen würde. 1. Die Verwaltung wird beauftragt bei der Region schriftlich nachzufragen, ob eine Trassenführung der Osttangente über die Variante 2 (Anlage1 zur Drucksache 70/2003) möglich wäre, um darauf die L 1189 auf die Alte Stuttgarter Straße abzuführen. 1. Falls die Anfrage abschlägig entschieden wird, soll künftig die L 1189 über die Südumfahrung, K 1005, K1065 und L1188 bis zur Autobahn zur bestehenden L 1189 geführt werden. Die innerörtlichen qualifizierten Straßen, einschl. der Hölzertalstraße bis zur Autobahn, sollen nach Fertigstellung von B 464 und S 60 zu Gemeindestraße abgestuft werden. Die Gemeinde hat dann im Ortsgebiet die alleinige Hoheit und Gestaltungsfreiheit. 1.2 Vor Übernahme der Hölzertalstraße durch die Gemeinde ist ein Gutachten über den Zustand der Straße zu erstellen, um die Folgekosten für die Gemeinde konkret abschätzen zu können. Die Straße muss in den Zustand versetzt werden, dass sich die jährlichen Unterhaltungskosten in dem vom Regierungspräsidium genannten Rahmen (6000 bis 8000 Euro /km) bewegen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Programmaufnahmeantrag GVFG zu stellen sowie die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens für die Osttangente herbeizuführen.
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