Verfahrensablauf Osttangente

Die Osttangente ist Bestandteil des Magstadter Verkehrskonzeptes. Die Verkehrsplaner sind der Auffassung, dass eine Osttangente in jedem Fall erforderlich wird, also unabhängig davon, ob eine Süd- oder Nordumfahrung gewählt wird. Insgesamt ergeben sich die höchsten Entlastungen mit der Südumfahrung und Schließung der Hölzertalstraße. Die Entlastungswirkungen werden aber nur erreicht, wenn die Gesamtkonzeption als Ganzes und zeitnah umgesetzt wird.

Vorgehensweise

Während die Südtangente im Rahmen der Planfeststellung für die S-60 geplant und genehmigt wird (Vorhabensträger ist hier der Verband Region Stuttgart), muß die Osttangente in einem planfeststellungsersetzenden Bebauungsplanverfahren genehmigt werden. Vorhabensträger ist hier die Gemeinde Magstadt. Bis die Osttangente in einem Bebauungsplanverfahren beschlossen und die Entscheidung über Schließung oder Offenhaltung der Hölzertalstraße getroffen werden kann, sind folgende Schritte erforderlich:

1. Grundlagenermittlung
Dies sind in erster Linie Vermessungsarbeiten und Geländemodellierungen, zur Feststellung der technischen Machbarkeit.

2. Vorplanung
Hierbei geht es um mögliche Varianten, Kostenschätzungen, Vorklärung der Finanzierung. Zu diesem Planungsabschnitt liegen 5 Varianten vor und werden in einem Variantenvergleich gegenübergestellt. Der Gemeinderat hat sich nach Abwägung der städtebaulichen und verkehrlichen Auswirkungen sowie der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange am 30. September 2003 für die Variante 1/4 entschieden und die Entwurfsplanung hierfür abgerufen.

3. Entwurfs- und Genehmigungsplanung
Auf der Grundlage der Variante 1/4 wird weiter geplant und dazu die entsprechenden Gutachten wie Schall- und Umweltverträglichkeitsuntersuchungen sowie die Grünordnungsplanung durchgeführt. Auf dieser Grundlage können dann die entsprechenden Zuschussanträge gestellt werden. Gleichzeitig muss eine Änderung des Regionalplans beantragt werden.

4. Ausführungsplanung
Erst nach Vorliegen der Zuschussbewilligung kann die Ausführungsplanung beauftragt werden.

5. Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
Parallel zur Entwurfs- und Genehmigungsplanung wird das Bebauungsplanverfahren vorbereitet. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Entwurfsplanung muss der Gemeinderat einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan fassen.

6. Öffentliche Auslegung der Pläne
Öffentliche Auslegung der Pläne mit vorgezogener Bürgerbeteiligung und Anhörung der Träger öffentlicher Belange.

7. Behandlung der Anregungen und Bedenken
Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken, ggf. Planänderung mit erneuter Auslegung

8. Satzungsbeschluss
Der Bebauungsplan einschließlich der Ausgleichsmaßnahmen, also auch die Entscheidung über Schließung oder Offenhaltung der Hölzertalstraße muss als Satzung beschlossen und vom Landratsamt genehmigt werden. Bis zum Satzungsbeschluss ist mit mindestens einem Jahr Verfahrensdauer zu rechnen.