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Blockhütte

Benutzungsordnung für die Blockhütte auf dem Sportgelände "An den Buchen"

Die Blockhütte auf dem Sportgelände "An den Buchen" wurde im Jahre 1976 von der Freiwilligen Feuerwehr Magstadt erstellt und dient seit dieser Zeit der Abhaltung verschiedener Festveranstaltungen.

Die Blockhütte auf dem Sportgelände "An den Buchen" ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Magstadt. Die Gemeinde erwartet von allen Besuchern, dass sie die Blockhütte nebst den Außenanlagen und den Gerätschaften schonend und pfleglich behandeln.

  1. Benutzerkreis (Veranstalter)
    a) die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft der örtlichen Vereine Magstadt sowie ortsansässige Institutionen und Verbände haben vorrangig das Recht die Blockhütte zu benutzen.
    b) Ortsansässige Betriebe und Firmen (ausgenommen Betriebe des Nahrungs- und Genussmittelgewerbes) sowie ortsansässige Privatpersonen werden ebenfalls als Nutzer zugelassen.
    c) Ortsfremde Personen und Organisationen werden in Ausnahmefällen zugelassen.
    d) Gewerbliche Veranstaltungen sind (ausgenommen Veranstalter gem. Ziffer a) nicht zulässig.
  2.  Der Veranstalter übernimmt mit Verzicht auf jeglichen Rückgriff gegen die Gemeinde Magstadt die volle Haftung für alle Personen- und Sachschäden. Die Gemeinde ist von jeder Haftung befreit.
  3. Die Gemeinde hat das Recht, die Durchführung von Veranstaltungen von der Einhaltung bestimmter Auflagen abhängig zu machen. Sperrzeitverkürzungen sind vom Veranstalter zu beantragen.
  4. Bei Veranstaltungen darf kein Einweggeschirr oder -besteck aus Plastik, anderen Kunststoffen oder Pappmaterial verwendet werden. Für die Bewirtung kann auf das vorhandene Geschirr zurückgegriffen werden.
  5. Bei Verstößen gegen die Ziff. 3 und 4 ist die Gemeindeverwaltungen ermächtigt, eine Vertragsstrafe bis zu 250,00 EUR festzusetzen.
  6. Die ordnungsgemäße Beseitigung aller Abfälle obliegt dem Veranstalter. Wiederverwertbare Abfälle wie z.B. Glas, Papier, Karton, Leichtverpackungen etc. sind vom Veranstalter, getrennt vom übrigen Abfall, zu sammeln und als Wertstoffe zu entsorgen.
  7. Die Blockhütte wird von dem für das Sportgelände "An den Buchen" zuständigen Platzwart oder dessen Stellvertreter übergeben und nach der Veranstaltung wieder abgenommen. Beschädigungen oder Mängel an der Blockhütte sind dem Platzwart anzuzeigen.
  8. Die Blockhütte und deren Umgebung sind nach einer Veranstaltung besenrein zu übergeben.
  9. Die Überlassung und Benutzung der Blockhütte mit ihrer Einrichtung bedarf eines schriftlichen Vertrags, dessen Bestandteil unter anderem diese Benutzungsordnung ist.
  10. Die Gemeinde kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten, insbesondere wenn der Veranstalter die Veranstaltung abweichend vom Vertrag durchführt oder gegen die Benutzungsordnung von vornherein verstößt. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist in jedem Falle ausgeschlossen.
  11. Die Beauftragten der Gemeinde, insbesondere der Platzwart, haben jederzeit Zutritt zu den Veranstaltungen. Ihnen ist jede, im Zusammenhang mit der Überlassung erforderliche Auskunft zu erteilen.
  12. Entgelte
    Für die Überlassung und Benutzung der Blockhütte mit ihrer Einrichtung sind Gebühren zu entrichten. Die Gebühren sind privatrechtliche Entgelte.
    Die Gebühren betragen:
    a) Für die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft der örtlichen Vereine sowie ortsansässige Institutionen und Verbände
    am ersten Tag: 37,50 EUR
    für jeden weiteren Tag: 25,00 EUR
    b) für Betriebe und Privatpersonen
    pro Tag: 75,00 EUR
    Zu den Gebühren werden jeweils noch die Strom- und Wasserkosten in Rechnung gestellt.
  13. Die Veranstalter sind verpflichtet, spätestens 8 Tage vor Beginn der Veranstaltung eine Kaution zu hinterlegen. Die Kaution kann direkt bei der Gemeindekasse einbezahlt oder auf eines der Gemeindekonten überwiesen werden.
    Die Kaution beträgt bei 1-tägigen Veranstaltungen:
    a) für ortsansässige Betriebe und Privatpersonen: 150,00 EUR
    b) für ortsfremde Personen und Organisationen: 200,00 EUR
    Bei mehrtägigen Veranstaltungen erhöht sich die Kaution entsprechend der Veranstaltungstage.
  14. Inkrafttreten
    Diese Benutzungsordnung tritt am 01.01.2002 in Kraft.

Für weitere Fragen zur Vermietung wenden Sie sich bitte an Frau Schuhmann, Tel. 9458-23, oder schuhmann(@)magstadt.de

Begegnungsstätte

Die Gemeinde Magstadt hat in den Jahren 1999-2000 ein Altenzentrum mit einer Begegnungsstätte im Ortskern erstellt. Die Begegnungsstätte ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde und soll allen gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen und Vereinen sowie Einzelpersonen offenstehen.

Ansprechpartner: Herr Burckhardt, Hauptamt, Tel.: 07159 9458-21, E-Mail schreiben (unbedingt vorher kontaktieren, damit es keine Terminüberschneidungen gibt)

Formular zum Downladen

Geschirrmobil

Abfallvermeidung ist ein vorrangiges Ziel des Landkreises und der Gemeinde Magstadt. Aus diesem Grund stellt die Gemeinde Magstadt bei der Durchführung von Veranstaltungen das Geschirrmobil zur Verfügung um somit der Flut von Papp- und Plastikgeschirr entgegenzutreten.

Verleihgebühren:

Für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft der örtlichen Vereine Magstadt ist das Geschirrmobil kostenlos.

Für Privatpersonen, Firmen sowie auswärtige Vereine und gemeinnützige Organisationen in Städten und Gemeinden des Landkreises Böblingen wird eine Benutzungsgebühr erhoben. Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl der Einsatztage. Sie beträgt je Einsatztag 75,00 EUR.

Fehlende oder beschädigte Geschirr-/Besteckteile werden dem Entleiher nach dem Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.

Reinigungsaufwand, der durch den Entleiher verursacht wurde, wird nach den jeweils gültigen Stundensätzen der Gemeinde in Rechnung gestellt.

Es können auch nur Geschirrteile entliehen werden, dafür wird eine Zusammenstellungsgebühr erhoben.

Ansprechpartner
Frau Schuhmann, Hauptamt, Tel.: 07159 9458-23, E-Mail schreiben