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Bei Todesfällen ist zur Frage der Bestattung der erste Ansprechpartner ein Bestattungsunternehmer oder die Standesbeamtin Frau Simone Schmid. Die Bestattungs- und Kostenfragen sind in der Friedhofsatzung der Gemeinde Magstadt und der Bestattungsgebührenordnung der Gemeinde Magstadt geregelt.
Konkrete Informationen über den Friedhof der Gemeinde Magstadt bekommen Sie bei
Frau Schäme
Tel.: 07159 945826
Rathaus, Marktplatz 1, EG, Zimmer 6
E-Mail: schaeme(@)magstadt.de
Der Magstadter Friedhof dient der Bestattung von (§ 1 Friedhofsatzung)
Grabstätten und ihre Ruhezeiten
Es gibt folgende Arten von Grabstätten:
In einfach tiefe Grabstellen kann nur eine Erdbestattung erfolgen, in doppelt tiefe Grabstellen zwei Erdbestattungen übereinander. Unabhängig davon können in jede Grabstelle grundsätzlich Urnen zusätzlich bestattet werden - allerdings erst, wenn die Erdbestattung für diese Grabstelle abgeschlossen ist. Auch in reine Urnengräber können grundsätzlich mehrere Urnen bestattet werden.
In Baumgrabstätten kann nur eine Bestattung erfolgen; es besteht jedoch die Möglichkeit, Partnerplätze vorab zu reservieren.
Die einzelnen Kosten sind in der Bestattungsgebührenordnung der Gemeinde Magstadt geregelt. Diese wurde zuletzt geändert zum 01.01.2017 und sieht folgende Kosten vor:
Soweit die Leistungen (Bestattungen bzw. Beisetzungen) an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ausgeführt werden müssen, erfolgt ein Zuschlag je Leistung von 50 %.
Zusätzliche Kosten fallen noch an für die Grabumrandung, die nach Material- und Arbeitsaufwand abgerechnet wird. Die Abrechnung erfolgt erst, wenn die Platten tatsächlich gelegt wurden, was in der Regel erst Wochen bis Monate nach der Bestattung passiert.
Die Ruhezeiten werden von der Gemeinde in der Friedhofsatzung festgelegt.
abweichend davon betragen die Ruhezeiten
Verlängerungen sind innerhalb gewisser Rahmenbedingungen möglich und müssen schriftlich bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden Anträge gibt es hier oder bei Frau Schäme.
Ein Grab wird abgeräumt, wenn
(Vordrucke gibt es hier auf der Homepage oder bei Frau Schäme, Rathaus, Marktplatz 1, EG, Zi. 6)
Die Einebnung des Grabes besteht darin, das Grab in den ursprünglichen Zustand zu versetzen (vor Nutzung als Grab). Dazu gehört, dass die Bepflanzung abgeräumt wird, der Grabstein weggenommen und fachgerecht entsorgt wird sowie die Grabumrandung entfernt wird, soweit nicht noch bestehende Gräber angrenzen. Grabfundamente müssen ebenfalls entfernt werden und anschließend muss die Erde eingeebnet werden. Diese Einebnung kann von der Gemeinde durchgeführt werden oder vom Nutzungsberechtigten selbst in Auftrag gegeben werden. Wird die Einebnung von Mitarbeitern des Bauhofs durchgeführt, so wird dies nach Stundenaufwand in Rechnung gestellt.
Die Einebnung kann auch von Amts wegen erfolgen, wenn ein Grab nicht mehr gepflegt wird und/oder kein Nutzungsberechtigter zu ermitteln ist.
Gemäß der Friedhofsatzung müssen die Gräber der Würde des Ortes entsprechend hergerichtet und dauernd gepflegt werden.
Beschwerden über nicht oder schlecht gepflegte Gräber können Sie an Frau Schäme, Tel. 07159/9458-26 richten.
Stähle GmbH
Schafhauser Straße 6, 71106 Magstadt
Tel.: 07159 45050
Fax: 07159 45008
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